Weitere Entscheidung unten: VG Magdeburg, 03.01.2022

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   OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21   

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https://dejure.org/2021,48086
OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21 (https://dejure.org/2021,48086)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.11.2021 - 3 B 411/21 (https://dejure.org/2021,48086)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 (https://dejure.org/2021,48086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsCoronaSchVO § 6a Abs. 2, SächsCoronaSchVO § 8 Abs. 1 Satz 2, SächsCoronaSchVO § 10 Abs. 4 Satz 1
    2G-Modell bei Vorwarn- und Überlastungsstufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 28.01.2019 - 1 BvR 1738/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Kunstfreiheit durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Die Kunstfreiheit ist in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG zwar vorbehaltlos, aber nicht schrankenlos gewährleistet (BVerfG, Beschl. v. 28. Januar 2019 - 1 BvR 1738/16 -, juris Rn. 19).

    Schranken ergeben sich insbesondere aus den Grundrechten anderer Rechtsträger (BVerfG, Beschl. v. 28. Januar 2019 a. a. O.).

    Eine die Kunstfreiheit zum Schutz solcher Rechtsgüter beschränkende Norm muss die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. Januar 2019 a. a. O. m. w. N.).

  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 10 CS 20.999

    Coronaverordnung: Ausnahmegenehmigung für eine Versammlung mit zum Teil

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Sie findet ihre Grenzen in anderen Bestimmungen des Grundgesetzes, die ein anderes in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ebenfalls wesentliches Rechtsgut schützen (vgl. BVerfG, Urt. v. 17. Juni 1984 - 1 BvR 816/12 -, juris Rn. 39; BayVGH, Beschl. v. 30. April 2020 - 10 CS 20.999 -, juris Rn. 23; VGH BW, Beschl. v. 6. November 2020 - 1 S 3448/20 -, juris Rn. 71).

    Beschränkungen der Kunstfreiheit kommen daher auch - wie hier - zum Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Betracht (vgl. VGH BW, Beschl. v. 6. November 2020 a. a. O., und BayVGH, Beschl. v. 30. April 2020 a. a. O., zu infektionsschützenden Maßnahmen).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3448/20

    Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen während der Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Sie findet ihre Grenzen in anderen Bestimmungen des Grundgesetzes, die ein anderes in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ebenfalls wesentliches Rechtsgut schützen (vgl. BVerfG, Urt. v. 17. Juni 1984 - 1 BvR 816/12 -, juris Rn. 39; BayVGH, Beschl. v. 30. April 2020 - 10 CS 20.999 -, juris Rn. 23; VGH BW, Beschl. v. 6. November 2020 - 1 S 3448/20 -, juris Rn. 71).

    Beschränkungen der Kunstfreiheit kommen daher auch - wie hier - zum Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Betracht (vgl. VGH BW, Beschl. v. 6. November 2020 a. a. O., und BayVGH, Beschl. v. 30. April 2020 a. a. O., zu infektionsschützenden Maßnahmen).

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Dieser Einschätzungsspielraum besteht darüber hinaus aufgrund des nach wie vor anhaltenden Diskurses im fachwissenschaftlichen Bereich auch in tatsächlicher Hinsicht (BVerfG, Beschl. v. 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).

    Es steht auch im Einklang mit der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8, v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und v. 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt dem Verordnungsgeber im Rahmen dieser Prüfung der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen ein Einschätzungs-, Wertungs-, und Gestaltungsspielraum zu (SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 -, juris Rn. 61, und Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 47; BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, Rn. 6 f.).

    Es steht auch im Einklang mit der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8, v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und v. 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 10.06.2021 - 3 B 213/21

    Corona; Maskenpflicht; Schüler; Begründungspflicht; Sieben-Tage-Inzidenz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Bei der gebotenen summarischen Prüfung bestehen keine durchgreifenden Bedenken dahingehend, dass die vorgenannten Bestimmungen eine ausreichende Verordnungsermächtigung für die durch sie erfolgten Grundrechtseingriffe darstellen und sie insbesondere auch dem Wesentlichkeitsgrundsatz und dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2021 - 3 B 213/21 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

    Der Umstand, dass nach Änderung des § 28a Abs. 3 IfSG durch Art. 12 des Aufbauhilfegesetzes 2021 vom 10. September (BGBl. I S. 4152) die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises "zum präventiven Infektionsschutz" ergriffen werden kann und daher, anders als bislang, nicht mehr unter Berücksichtigung des jeweiligen regionalen und überregionalen Infektionsgeschehens auszurichten ist, lässt aber auch nach Vorstellung des Gesetzgebers die Verhältnismäßigkeitsprüfung durch den Verordnungsgeber nicht entfallen (BT-Drs. 19/32275, S. 28; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2021 a. a. O. Rn. 23).

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Soweit man in der Zutrittsbeschränkung zu den Konzerten der Antragstellerin auf Geimpfte und Genesene und dem damit verbundenen Ausschluss Ungeimpfter, auch sofern diese negativ getestet sind, überhaupt einen Eingriff in den auch von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Wirkbereich sieht (vgl. näher zu den Teilen des Schutzbereichs BVerfG, Urt. v. 31. Mai - 1 BvR 1585/13 -, juris Rn. 68), was der Senat hier dahingestellt sein lässt, hat der Verordnungsgeber die kollidierenden Grundrechtspositionen voraussichtlich in einer dem Grundsatz der praktischen Konkordanz jedenfalls aktuell und im verbleibenden zeitlichen Geltungsbereich der Vorschriften gerecht werdenden Weise ausgeglichen.
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Der Eingriff muss zur Erreichung eines legitimen Eingriffsziels geeignet sein und darf nicht weitergehen, als es die Gemeinwohlbelange erfordern; ferner müssen Eingriffszweck und Eingriffsintensität in einem angemessenen Verhältnis stehen (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 132 ff. m. w. N.) Diese Anforderungen erfüllen die angegriffenen Regelungen.
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Da die Maßnahmen auch zum Schutz vor Ansteckung erlassen werden können, kommt es auf die Unterscheidung zwischen Störern und Nichtstörern nicht an, zumal die Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sehr verschieden sind und ein Ansteckungsverdacht auch bei Personen bestehen kann, die überhaupt keine Symptome aufweisen (SächsOVG, Urt. v. 15. Oktober 2021 - 3 C 15/20 -, juris Rn. 48 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 9. April 2020 - 1 S 925/20 -, juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Da die Maßnahmen auch zum Schutz vor Ansteckung erlassen werden können, kommt es auf die Unterscheidung zwischen Störern und Nichtstörern nicht an, zumal die Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sehr verschieden sind und ein Ansteckungsverdacht auch bei Personen bestehen kann, die überhaupt keine Symptome aufweisen (SächsOVG, Urt. v. 15. Oktober 2021 - 3 C 15/20 -, juris Rn. 48 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 9. April 2020 - 1 S 925/20 -, juris Rn. 33).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • VGH Hessen, 07.04.2020 - 8 B 892/20

    Vierte Hessische Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (CoronaVV HE4)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • OVG Sachsen, 15.10.2021 - 3 C 15/20

    Corona, ; Parlamentsvorbehalt, ; Bestimmtheit, ; Sachverhaltsermittlung, ;

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20

    Eilantrag gegen Verweigerung einer Ausnahme von dem Versammlungsverbot in der

  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

  • OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 144/20

    Großflächiger Einzelhandel, Einkaufszentrum

  • OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 349/20

    Corona-Pandemie; Tattoo- und Piercing-Studio; Parlamentsvorbehalt;

  • OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20

    Normenkontrolle; Corona-Virus

  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 25 NE 21.2226

    Corona - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig bayerische

  • OVG Saarland, 01.09.2021 - 2 B 197/21

    Corona-Pandemie: Testpflicht für nicht-immunisierte Personen vor dem Zugang zu

  • OVG Sachsen, 15.03.2018 - 3 B 82/18

    Ladenöffnung an Sonntagen; Gewerkschaft; Antragsbefugnis; Prognosegrundlagen;

  • OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 B 374/21

    Optionsmodell; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Verhältnismäßigkeit;

  • OVG Sachsen, 06.01.2022 - 3 B 454/21

    Zur Kontrollpflicht der 2G-Zutrittsbeschränkung durch den Einzelhandel.

    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt dem Verordnungsgeber im Rahmen dieser Prüfung der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen ein Einschätzungs-, Wertungs-, und Gestaltungsspielraum zu (SächsOVG, Beschl. v. 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 -, juris Rn. 61, und Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 47; BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6 f., und Beschl. v. 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 170 ff.).

    Sind wegen Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage die Möglichkeiten des Gesetzgebers begrenzt, sich ein hinreichend sicheres Bild zu machen, genügt es daher, wenn er sich an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten orientiert (BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021, a. a. O. Rn. 171).

    Legitime Zwecke sind insbesondere solche, die sich aus verfassungsrechtlichen Schutzpflichten ergeben (BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. Rn. 169).

    Bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit einer Regelung steht dem Gesetzgeber ein Spielraum zu, der sich auf die Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse, auf die etwa erforderliche Prognose und auf die Wahl der Mittel bezieht, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen (vgl. BVerfG, Urt. v. 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 u. a. -, juris Rn. 210 m. w. N. und Rn. 225; Urt. v. 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 -, juris Rn. 166 und 179; Beschl. v. 19. November 2021, a. a. O. Rn. 185 m. w. N. und Rn. 204).

    Für Letzteres können auch das vom Eingriff betroffene Recht und das Eingriffsgewicht eine Rolle spielen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. Rn. 185 m. w. N.).

    Die Eignung setzt also nicht voraus, dass es zweifelsfreie empirische Nachweise der Wirkung oder Wirksamkeit der Maßnahmen gibt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Dezember 2020 - 2 BvR 916/11 u. a. -, juris Rn. 264, und Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. Rn. 185).

    Die sachliche Gleichwertigkeit der alternativen Maßnahmen zur Zweckerreichung muss dafür in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. juris Rn. 203 m. w. N.).

    Umgekehrt wird gesetzgeberisches Handeln umso dringlicher, je größer die Nachteile und Gefahren sind, die aus gänzlich freier Grundrechtsausübung erwachsen können (BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. Rn. 216).

    Soweit § 8 Abs. 1 SächsCoronaNotVO den Zutritt zum Einzelhandelsgeschäft der Antragstellerin an die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises knüpft, so hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass er jedenfalls in Ansehung des aktuellen Infektionsgeschehens im Freistaat Sachsen keine Bedenken gegen diese sog. 2G-Regel hat (SächsOVG, Beschl. v. 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 47 ff.; Beschl. v. 21. Dezember 2021 - 3 B 435/21 -, juris Rn. 60 ff., Beschl. v. 22. Dezember 2021, a. a. O. Rn. 46 ff.).

    Diese Grundannahme ist ausweislich des dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnisstandes zu Übertragungswegen des Coronavirus hinreichend empirisch belegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O Rn. 195 f.).

    Soweit durch diese die allgemeine Handlungsfreiheit der von der 2G-Zutrittsbeschränkung erfassten Personen beschränkt wird, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 19. November 2021 (a. a. O. Rn. 54) entschieden, dass die entsprechenden Beschränkungen hinzunehmen sind.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2022 - 1 KM 661/21

    Neufassung des Gewichtungskriteriums der ITS-Auslastung in der Anlage I zu § 1

    - OVG Bautzen, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 50.

    Hierfür genügt es, wenn der verfolgte Zweck durch die Maßnahmen gefördert werden kann, ohne dass die vollständige Zweckerreichung gesichert sein muss (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 50).

    Das Gewicht des mit der angegriffenen Norm verbundenen Eingriffs in die Grundrechte der Normadressaten steht angesichts der Grundentscheidung des Gesetzgebers für die Zulässigkeit solcher Zugangsbeschränkungen, der Bedeutung der betroffenen Betriebe und Einrichtungen für die Grundrechtsausübung der Betroffenen und des grundsätzlich befristeten Geltungszeitraums der Norm jedenfalls bislang nicht außer Verhältnis zu dem Regelungsziel, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung der medizinischen Behandlungskapazitäten zu vermeiden (so auch VGH München, a.a.O., Rn. 47; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 54).

  • OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 436/21

    Corona; Genesen; Geimpft; G2-Regelung; Genesenennachweis

    Die entsprechenden Regelungen seien auch nicht auf Maßnahmen beschränkt, die sich gegen den in § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG aufgeführten Personenkreis richteten, die entsprechenden Maßnahmen könnten erforderlichenfalls auch mit Wirkung gegenüber "Nichtstörern" ergriffen werden (SächsOVG, Urt. v. 23. November 2021 - 3 C 44/21 -, juris Rn. 65).12 Das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 19. November 2021 (- 3 B 411/21 -, juris Rn. 51 ff.) die Eignung und Erforderlichkeit des Ausschlusses von Personen, die weder nachweisbar von Corona genesen noch vollständig hiergegen geimpft seien, vom Zutritt zu Einrichtungen und Veranstaltungen bejaht.

    Der Senat hat zu der Verhältnismäßigkeit der Beschränkung des Zugangs auf geimpfte und genesene Kunden (2G-Modell) bereits in seinem Beschluss vom 19. November (- 3 B 411/21 -, juris Rn. 47 ff.) Folgendes ausgeführt:.

  • VerfGH Bayern, 07.12.2021 - 60-VII-21

    Popularklage gegen die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    (b) Ebenso dürften aus diesen Gründen die Kontakt- und Zugangsbeschränkun gen nach Maßgabe der §§ 3 bis 5 15. BayIfSMV, die nach diesen Personengruppen und bereichsspezifisch nach typisiertem Infektionsrisiko differenzieren und bis hin zu einer zusätzlichen Testpflicht für Geimpfte und Genesene (2G plus) in weiten Lebensbereichen reichen, trotz der mit ihnen verbundenen erheblichen Grundrechtseingriffe dem Verhältnismäßigkeitsgebot genügen und auch sonst verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein (vgl. allgemein zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen BVerfG vom 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - juris Rn. 105 ff.; zum Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum auf verschiedenen Ebenen der Verhältnismäßigkeitsprüfung BVerfG a. a. O. Rn. 177 ff., 185 ff., 204 ff., 217 ff., 232 ff.; zum 2-G-Modell OVG Bautzen vom 19.11.2021 - 3 B 411/21 - juris Rn. 50 ff.).
  • OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 B 420/21

    Corona-Pandemie; Sperrfrist; Gastronomie; Beherbergungsverbot; Tourismus

    Im Rahmen der Prüfung, ob Schutzmaßnahmen danach veranlasst sind, kommt dem Verordnungsgeber ein Einschätzungs-, Wertungs-, und Gestaltungsspielraum zu (BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 170 ff. und Beschl. v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6 f. sowie SächsOVG, Beschl. v. 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 -, juris Rn. 61, und Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 47).

    Insoweit hängt sein Umfang vielmehr einzelfallbezogen etwa von der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter ab (vgl. BVerfG, Urt. v. 3. März 2004, a. a. O.) Für Letzteres können auch das vom Eingriff betroffene Recht und das Eingriffsgewicht eine Rolle spielen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021, a. a. O. Rn. 185 m. w. N.).

    Dies ist ausweislich des dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnisstandes zu Übertragungswegen des Coronavirus hinreichend empirisch belegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021, a. a. O. Rn. 195 f.) und jedenfalls auch dann vertretbar, wenn es im wissenschaftlichen Diskurs auch abweichende Auffassungen gibt.

    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn Infektion oder Impfung schon einige Monate zurückliegen (SächsOVG, Beschl. v. 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 38; zuletzt Beschl. v. 8. Dezember 2021 - 3 B 419/21 -, juris Rn. 73).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 3 MR 31/21

    Corona: 2G-Regelung hält gerichtlicher Überprüfung vorerst stand

    (2.) Die durch § 8 Abs. 1 Corona-BekämpfVO vom 20. November 2021, in der Fassung der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 3. Dezember 2021, vorgenommene Beschränkung des Zugangs zu Innenräumen von Verkaufsstätten des Einzelhandels ist geeignet, das Risiko der Virusverbreitung in diesen Räumlichkeiten erheblich zu verringern oder zumindest auf immunisierte Personen zu beschränken, damit einer Verbreitung von COVID-19 entgegenzuwirken und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe mit der Folge der Überlastung intensivmedizinischer Versorgungskapazitäten zu reduzieren (vgl. in Bezug auf in § 5 BayIfSMV geregelte Zugangsbeschränkungen: VGH München, Beschl. v. 08.12.2021 - 20 NE 21.2821 -, S. 11 des Beschlussabdrucks; vgl. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 19.11.2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 50 f.).
  • OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 435/21

    Corona; 2G; Gaststätte

    Zur Eignung und Erforderlichkeit des Ausschlusses von Personen, die weder nachweisbar von Corona genesen noch vollständig hiergegen geimpft seien, vom Zutritt zu Einrichtungen und Veranstaltungen werde auf den Beschluss des Senats vom 19. November 2021 (- 3 B 411/21 -, juris Rn. 51 ff.) verwiesen.

    (aa) Soweit es die von der Antragstellerin hauptsächlich angegriffene Verhältnismäßigkeit der Beschränkung des Zugangs auf geimpfte und genesene Kunden (2G- Modell) anbelangt, hat der Senat bereits in seinem vom Antragsgegner zitierten Beschluss vom 19. November 2021 (- 3 B 411/21 -, juris Rn. 47 ff.) zu den vorliegend auch von der Antragstellerin erhobenen Einwänden Folgendes ausgeführt:"(3) Der Verordnungsgeber verfolgt mit der Regelung ein legitimes Ziel.

  • OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 278/21

    Anordnungsantrag zur "2-G-Regelung"

    [Vgl. ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 19.11.2021 - 3 B 411/21 -, juris].

    [Vgl. ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 19.11.2021 - 3 B 411/21 -, juris] Dabei hat der Verordnungsgeber den Besonderheiten einer im Einzelfall vorliegenden medizinischen Kontraindikation (gegen eine Impfung) Rechnung getragen.

  • OVG Sachsen, 22.12.2021 - 3 B 445/21

    Corona; 2G-Regelung; Autohaus

    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt dem Verordnungsgeber im Rahmen dieser Prüfung der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen ein Einschätzungs-, Wertungs-, und Gestaltungsspielraum zu (SächsOVG, Beschl. v. 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 -, juris Rn. 61, und Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 47; BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6 f., und Beschl. v. 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 170 ff.).

    Zur Verhältnismäßigkeit der Beschränkung des Zugangs auf geimpfte und genesene Kunden (2G-Modell) hat der Senat in seinem Beschluss vom 19. November 2021 (- 3 B 411/21 -, juris Rn. 47 ff.) Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 280/21

    Corona-Krise: Einstweiliger Anordnungsantrag zur "2-G-Regelung"

    [Vgl. ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 19.11.2021 - 3 B 411/21 -, juris].

    [Vgl. ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 19.11.2021 - 3 B 411/21 -, juris].

  • VGH Hessen, 04.01.2022 - 8 B 2448/21

    2G-Regelung in Schwimmbädern, Sportstätten und Innengastronomie

  • OVG Sachsen, 10.12.2021 - 3 B 421/21

    Hotel; touristischer Zweck; Corona

  • VerfG Brandenburg, 10.12.2021 - VfGBbg 24/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (nicht erfolgreich); Aussetzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.12.2021 - 3 MR 35/21

    2G-Regelung im Einzelhandel während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

  • OVG Sachsen, 08.12.2021 - 3 B 417/21

    Wettannahmestelle; Corona; Gleichbehandlung

  • OVG Hamburg, 17.01.2022 - 5 Bs 262/21

    Corona-Pandemie: Erforderlichkeit des "2-G-" bzw. des "2-G-Plus-" Zugangsmodells

  • VG Hamburg, 21.12.2021 - 21 E 5155/21

    Erfolgloser Antrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen das Zwei-G-Zugangsmodell

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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21 MD   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,1242
VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21 MD (https://dejure.org/2022,1242)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 03.01.2022 - 3 B 411/21 MD (https://dejure.org/2022,1242)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 03. Januar 2022 - 3 B 411/21 MD (https://dejure.org/2022,1242)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 1 S 349/10

    Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21
    Der erforderliche Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts ist dabei abhängig vom Rang des Rechtsgutes, in das eingegriffen werden soll, sowie vom Rang des polizeilichen Schutzgutes (vgl. VGH BW, Urteil vom 12. Juli 2010 - 1 S 349/10 -, juris Rn. 62).

    Geht es - wie hier - auch um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, nämlich Leben und Gesundheit von Menschen, dürfen die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes nicht überspannt werden (vgl. VGH BW, Urteil vom 12. Juli 2010, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728

    Zur Frage einer Verpflichtung von Fußgängern, auf ihren Vorrang gegenüber

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21
    Die öffentliche Sicherheit umfasst dabei auch die Unversehrtheit der Rechtsordnung (vgl. § 3 Nr. 1 SOG LSA), so dass eine Platzverweisung grundsätzlich bei jedem Verstoß gegen Rechtsvorschriften erfolgen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 C 12.2728 -, juris Rn. 40; OVG LSA, Beschluss vom 23. April 2018 - 3 L 85/16 -, Rn. 50, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 3 L 85/16

    Zur Reichweite des (einfachen) Platzverweises nach § 36 Abs. 1 Satz 1 SOG LSA

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21
    Die öffentliche Sicherheit umfasst dabei auch die Unversehrtheit der Rechtsordnung (vgl. § 3 Nr. 1 SOG LSA), so dass eine Platzverweisung grundsätzlich bei jedem Verstoß gegen Rechtsvorschriften erfolgen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 C 12.2728 -, juris Rn. 40; OVG LSA, Beschluss vom 23. April 2018 - 3 L 85/16 -, Rn. 50, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2006 - 2 M 224/06

    Platzverweisung aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21
    Der damit erforderlichen Gefahrenprognose ist das Tatsachenwissen zugrunde zu legen, das der Verwaltungs- und Polizeibehörde zum Zeitpunkt ihres Einschreitens bekannt war; anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer solchen (spezifischen) Gefahr bejaht werden können (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 2 M 224/06 -, juris Rn. 3 [m. w. N.]).
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